Wesentliche Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform
Autorin: Ingrid Steppert Semester: WS 1999/2000 Grundstudium
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Wesentliche Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform

1) Der Unternehmenslebenszyklus

Def.: Eine Unternehmung ist ein Betrieb, der in einem marktwirtschaftlichen System die Ziele der Gewinnerzielung und der Rentabilität des eingesetzten Kapitals anstrebt.

Jedes Unternehmen durchläuft mehrere Phasen der Entwicklung, welche sich grob in Grün- dung, Wachstum, Sanierung/Krise und Liquidation zusammenfassen lassen. Jedes dieser Stadien macht entsprechende betriebswirtschaftliche Maßnahmen und Entscheidungen nötig.

2) Die Unternehmensgründung und die Rechtsformwahl

Im Rahmen einer Unternehmensschaffung ist eine Vielzahl von Fragen zu klären. Neben den Fragen u.a. nach Standort, Betriebsgröße oder der Organisation des Betriebs gilt es die Wahl der Rechtsform zu treffen, welche in hoher Interdependenz mit diesen steht und so aufgrund der Langfristigkeit der Entscheidung im Interesse stabiler wirtschaftlicher Beziehungen sorgfältig bedacht sein sollte.

Def.:



Beyer, Horst-Tilo (Hg.): Online-Lehrbuch BWL, http://www.online-lehrbuch-bwl.de
Die Rechtsform stellt den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung dar und bestimmt in großem Maße die internen, aber vor allem die externen Rechtsbeziehungen gegenüber dritten Personen, kommunalen oder staatlichen Einrichtungen oder anderen Wirtschaftseinheiten.


3.1) Fragen bei der Rechtsformentscheidung

1) Wer haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens?

2) Wie wird die Unternehmung finanziert?

3) Wer leitet die Unternehmung?

4) In welcher Weise erfolgt die Gewinn- und Verlustverteilung?

5) Liegen gesetzliche Vorschriften bzgl. der Rechnungslegung vor?

6) Wie ist die Besteuerung geregelt?

7) Wie hoch sind die rechtsformspezifischen Kosten?

8) Besteht Einfluss auf die Unternehmenskontinuität?


3.2) Die wichtigsten Rechtsformen in Deutschland

Die bestehende Rechtsordnung, sowohl des privaten als auch des öffentlichen Rechts, bietet den Wirtschaftssubjekten verschiedene Grundtypen möglicher Rechtsformen an, aus denen ein Betrieb entsprechend seiner Vorhaben und Ziele wählen kann (Ausnahmen der Entscheidungsfreiheit: z. B. Reedereibetrieb, Versicherungverein auf Gegenseitigkeit, Betriebe der öffentlichen Hand, Hypothekenbanken).

Daneben bildeten sich in der Praxis im Versuch die Vorteile der Grundtypen zu verbinden, Mischformen heraus (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, Betriebsaufspaltung), die rechtlich (noch) nicht kodifiziert sind.


4) Die Mischformen


GmbH & Co. KG/AG & Co. KG





Sie sind dem Wesen nach Personengesellschaften und entsprechen der KG, wobei mindestens ein Komplementär eine GmbH bzw. eine AG sein muss.

Vorteile: - alle Gesellschafter haften lediglich in Höhe ihrer Einlage, die GmbH bzw. AG mit ihrem Betriebsvermögen

- Rechnungslegungspflichten entsprechen denen der Personengesellschaft - Steuereinsparungen durch entsprechende Gewinnverteilung möglich

- sichere Unternehmenskontinuität


Doppelgesellschaft

Sie besteht aus zwei rechtlich selbständigen Unternehmen, welche unabhängig voneinander nicht lebensfähig wären. Man unterscheidet zwischen strukureller und funktionaler Betriebsaufspaltung. Das Ziel dieser Geschäftsführung ist vor allem eine Steuerersparnis zu erlangen.


5) Fazit



Es lässt sich nicht verallgemeinert die beste oder am wenigsten vorteilhafte Rechtsform nennen, sondern es ist im Entscheidungsprozess stets ein Abwägen der Eigenschaften in bezug auf individuelle Ziele und Vorhaben nötig und die getroffene Wahl sollte einer stetigen Kontrolle unterliegen.

Literatur: Wöhe, Günter, Einführungen in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Auflage, Verlag Franz Vahlen,

*München 1996

Rose, Gerd, Glorius-Rose, Cornelia, Unternehmensformen und -verbindungen, 2. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 1995